Monatsarchiv: Februar 2012

Gedankensplitter zum Urheberrecht

Vielleicht sollte man es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, was es heisst, wenn ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tod geschützt ist. Von heute aus betrachtet, muss diese Person 1941 gestorben sein, damit das Werk gemeinfrei ist. Mal grob gerechnet kann das eine Person sein, die um 1870 geboren wurde, also unser Urur- oder Urgroßvater.

Man kann sich also schon fragen, warum die Ururenkel noch von der Kreativität ihres Vorfahrens profitieren sollen.

Was man beim Urheberrecht derzeit überhaupt außer acht ist, ist die Frage der Schöpfungshöhe. In diesem Bereich ist die Rechtssprechung sehr restriktiv. Hier wäre zu überdenken, ob wirklich jeder Schnappschuss durch eine vollautomatische Kamera wirklich genügend Kreativität des Fotografen enthält um überhaupt ein Urheberrecht beanspruchen zu können